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Sirenensignale
Laut §3 des HBKG* haben die Gemeinden unter anderem die Aufgabe die Warnung der Bevölkerung sicherzustellen. Bei Unwetterkatastrophen, größeren
Unglücksfällen, freiwerdenden Schadstoffwolken, Terroranschlägen sowie anderen
außergewöhnlichen Lagen werden Sie durch geeignete Maßnahmen alarmiert.
Aus diesem Grund ist es für die Bürgerinnen und Bürger erforderlich, dass sie die Sirenensignale kennen, diese somit im Ernstfall richtig einschätzen und entsprechend reagieren können.
Bevölkerungswarnung (Rundfunkgeräte / Fernseher einschalten)
Bedeutung: Radiogerät einschalten, auf
Durchsagen achten!
Feueralarm
1 Minute Dauerton, 2x unterbrochen
Bedeutung: Feueralarm!
Entwarnung/Übung
1 Minuten Dauerton
Bedeutung: Entwarnung oder auch Übung der
Feuerwehr
Allgemeine Verhaltensregeln Auch wenn Sie nicht unmittelbar betroffen sind, können Sie durch Ihr besonnenes Verhalten wirkungsvoll zu einer schnelleren Gefahrenabwehr und Schadensbeseitigung beitragen!
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